Spende an die Kindergärten in Büsum

Im Juni 2005 und 2007 veranstalteten wir einen Tag der offenen Tür. Wir informierten über die neuesten Produkte und unserer vielfältigen Einsatzmöglichkeiten. Für das leibliche Wohl wurde gesorgt. Der Verkauf erfolgte zu Gunsten des Freien Kindergartens und des Kindergarten "Spatzennest" in Büsum.

Es hat uns eine große Freude bereitet, dem Kindergarten einen Scheck über 200,00 € und 600,00 € überreichen zu können.

Spende von Trikots an den Jugendfußball in Büsum

In 2001 konnten wir der G-Jugend einen neuen Satz Trikots sponsern.

Materialspende an die Werner-Dicke-Schule

Wir helfen gerne!

Zur Förderung der körperlichen und motorischen Entwicklung der Schüler/-innen der Förderschule mit dem Schwerpunkt "Körperliche und Motorische Entwicklung" spendeten wir eine ganze Rolle Dachdeckerfolie. Sie dient den Kinder der ersten Klasse als "Eisfläche" zur Förderung der Koordination und Gleichgewichtskontrolle. Wir freuen uns, den Kindern mit dieser kleinen Spende sehr viel Spaß bereitet zu haben.

Hinweise zum richtigen Lüften und zur Vermeidung von Schimmelbildung

Häufigkeit und Lüftungsarten:

Im Sommer: sollte täglich 3 - 5 mal für mind. 10 - 15 Minuten richtig gelüftet werden. Besonders geeignet es sich morgens und abends zu lüften, da die Luft noch nicht bzw. nicht mehr aufgeheizt ist. Öffnen Sie Fenster oder Türen weit. Bei gegenüberliegenden Raumseiten am besten gleichzeitig.

Im Winter: sollte bei Minustemperaturen 3 - 5 mal für mind. 5 Minuten richtig gelüftet werden. Siehe Oben!

Gekippte Fenster reichen nicht aus, um eine optimale Belüftung zu erreichen. Speziell im Winter bildet sich dann im Bereich der Fensterstürze und -leibungen Kondensat. Das kann zu Schimmelbefall führen!

Unbeheizte bzw. gering beheizte Räume:

In den kalten Jahreszeiten sollten die Türen zu Wohnräumen geschlossen bleiben. Eine ideale Raumlufttermperatur im Schlafzimmer erreichen Sie bei 16 - 18 °C. Morgens dann gleich lüften.

Kellerräume:

Im Sommer am besten nachts lüften. Niemals den ganzen Sommer über Kellerfenster geöffnet lassen!

Im Winter am besten dann lüften, wenn es draußen richtig kalt ist. Die Raumluftfeuchte reguliert sich dann besser.

Bedenken Sie:

Es geht um Ihre Gesundheit. Falsche Lüftung kann zu Schimmelbildung führen und Schimmelpilze (Sporen) können Allergien und Erkrankungen der Atmewege verursachen!

Check der Berufsunfähigkeitspolice

Aus gegebenem Anlass möchten wir einen Artikel aus dem Handwerk Magazin aufnehmen und veröffentlichen:

200.000 Erwerbstätige hängen im Jahr ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen an den Nagel. Für selbständige Handwerker ist der Verlust der Arbeitskraft durch Krankheit oder Unfall ein existenzielles Risiko.

Eine private Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher unabdingbar. Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll dem selbständigen Unternehmer eine Rente sichern.

Scheuen Sie keinen Aufwand bei der Suche nach der richtigen Police! Unfaire Klauseln schmälern oftmals die Berufsunfähigkeits-Rente und die Durchsetzung der Rentenansprüche.

LESEN SIE UNBEDINGT DAS KLEINGEDRUCKTE - SUCHEN SIE NACH SCHWACHSTELLEN!

Wenn Sie bereits eine Berufsunfähigkeitspolice abgeschlossen haben, lassen Sie diese unbedingt durch die Verbraucherzentrale oder einem gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater nach Schwachstellen im Kleingedruckten durchforsten.

Unser TIPP:

Bürogemeinschaft Kanzlei KREFT & LUDOLF
Renten- und Versicherungsberater
Hamburger Chaussee 75
24113 KIEL

Tel.: 0431-682515
Fax: 0431-642783
E-Mail: h.ludolf@kreft-ludolf.de
WWW: www.kreft-ludolf.de in Kooperation mit der Kanzlei KREFT & LUDOLF:

Kanzlei GUNTER HANSEN
Bahnhofstraße 11
24960 Glücksburg
Tel.: 04631-440542
Fax: 04631-441894
E-Mail: kanzlei.hansen@t-online.de
WWW: www.kanzlei-g-hansen.de

Auf diese Vertragsinhalte müssen Sie achten:

  1. Verzichtet die Gesellschaft ausdrücklich auf die so genannte abstrakte Verweisung?
    Nach dieser Klausel können Betroffene auf einen gleichwertigen Beruf verwiesen werden.
  2. Zahlt der Versicherer BU-Rente sechs Monate rückwirkend, wenn der Betroffene nach dem ersten halben Jahr weiter berufsunfähig bleibt? Oder erst ab siebten Monat?
  3. Zahlt die Gesellschaft auch dann wenn eine Berufsunfähigkeit ärztlich noch nicht festgestellt werden kann und zunächst nur eine mindestens sechs Monate andauerende Arbeitsunfähigkeit vorliegt?
  4. Zahlt die Gesellschaft auch bei verspäteter Meldung der Berufsunfähigkeit bis zu drei Jahren, rückwirkend? Oder erst ab Meldedatum?
  5. Erkennt das Unternehmen bei Pflegestufe 1 automatisch eine Berufsunfähigkeit an?
  6. Zahlt der Versicherer auch bei Berufsunfähigkeit infolge von Verkehrsdelikten? Oder klammert er Fahrlässige Verstösse" von der Leistung aus?
  7. Behält sich die Gesellschaft ein Rücktrittsrecht vom Vertrag auf fünf Jahre vor, sofern der Versichterte im Antrag falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat? Oder dehnt sie diese Rücktrittsfrist zum Beispiel auf zehn Jahre aus?

Auch für Jungunternehmer lohnt sich in jedem Fall eine Überprüfung der Versicherungen, z.B. welche Krankenversicherung ist für mich günstiger? Gesetzlich oder Privat? Welche Altersvorsorge ist für mich die richtige?

Neutral und unabhängig kann Ihnen hier nur ein gerichtlich zugelassener Versicherungsberater helfen.